
Wissenswertes zur Altersvorsorge
Klicken Sie einfach auf die Plus- bzw. Minus-Symbole, um sich dieInformationen oder Antworten anzeigen zu lassen, bzw. wieder auszublenden.
Förderberechtigte Personen
Durch das neue Altersvermögensgesetz sollen jene gefördert werden, die von den Einschnitten in der staatlichen Rentenversicherung betroffen sind.
Zum begünstigten Personenkreis gehören die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer und Auszubildenden, aber auch rentenversicherungspflichtige Selbständige, Beamte und Empfänger von Amtsbezügen (z.B. Richter, Berufssoldaten), Kirchenbeamte, Wehr- und Zivildienstleistende, Mütter oder Väter während der Kindererziehungszeit bzw. Elternzeit, Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (auch wenn der Anspruch wegen zu hohen Einkommens oder Vermögens ruht), Empfänger von Vorruhestandsgeld sowie Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, wenn vorher oder während des Leistungsbezugs Versicherungspflicht bestanden hat oder besteht. Darüber hinaus nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Personen, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind, geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben sowie von 2008 an Personen, die eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen. Voraussetzung ist, dass sie unmittelbar vor dem Bezug der Rente oder Versorgung bereits unmittelbar förderberechtigt waren, weil sie beispielsweise pflichtversichert oder Empfänger von Besoldung oder Amtsbezügen waren und das 67. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater.
Zum begünstigten Personenkreis gehören die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer und Auszubildenden, aber auch rentenversicherungspflichtige Selbständige, Beamte und Empfänger von Amtsbezügen (z.B. Richter, Berufssoldaten), Kirchenbeamte, Wehr- und Zivildienstleistende, Mütter oder Väter während der Kindererziehungszeit bzw. Elternzeit, Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (auch wenn der Anspruch wegen zu hohen Einkommens oder Vermögens ruht), Empfänger von Vorruhestandsgeld sowie Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, wenn vorher oder während des Leistungsbezugs Versicherungspflicht bestanden hat oder besteht. Darüber hinaus nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Personen, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind, geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben sowie von 2008 an Personen, die eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen. Voraussetzung ist, dass sie unmittelbar vor dem Bezug der Rente oder Versorgung bereits unmittelbar förderberechtigt waren, weil sie beispielsweise pflichtversichert oder Empfänger von Besoldung oder Amtsbezügen waren und das 67. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater.
Eigenbeitrag
Der Eigenbeitrag ist der Beitrag, den Sie selbst in Ihr SutorRiesterDepot einzahlen.
Mindesteigenbeitrag
Der Mindesteigenbeitrag ist der Beitrag, den Sie pro Kalenderjahr mindestens in Ihren Altersvorsorgevertrag einzahlen müssen, um die volle Zulage zu erhalten. Er ergibt sich aus der Differenz von 4% Ihres Vorjahreseinkommens (brutto) und den staatlichen Zulagen und wird durch den Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug (§ 10 a Abs. 1 EStG) in Höhe von 2.100 EUR nach oben begrenzt. Ist nur ein Teil des Mindesteigenbeitrags gezahlt worden, wird die Zulage nur anteilig gewährt.
Sockelbetrag
Bei geringem Einkommen und hohem Zulagenanspruch können allein die Zulagen bereits 4% des Vorjahreseinkommens erreichen oder übersteigen. Damit die private Riester-Altersvorsorge nicht allein aus Zulagen finanziert wird, muss - um die volle Zulage zu erhalten - in solchen Fällen dennoch ein Mindesteigenbeitrag geleistet werden. Dieser Sockelbetrag beträgt 60 EUR p.a.
Riester-Zulage
Die staatliche Riester-Zulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Jeder Ehepartner hat Anspruch auf die Grundzulage, wenn er förderberechtigt ist und einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Bei zusammenveranlagten Ehegatten gilt dies auch, wenn nur ein Ehepartner förderberechtigt ist. Die Höhe der jährlichen Grundzulage beträgt jeweils 154 EUR.
Zusätzlich zu Ihrer Grundzulage können Förderberechtigte für jedes Kind, für das sie Kindergeld erhalten, eine Kinderzulage in folgender Höhe erhalten:
Jahr Jährliche Kinderzulage
___________________________________________
Seit 2008 185 EUR
___________________________________________
Für ab 2008 geborene Kinder 300 EUR
___________________________________________
Anspruchsberechtigt für die Kinderzulage ist derjenige, dem auch das Kindergeld ausgezahlt wird. Bei nicht dauernd getrennt lebenden Eltern wird die Kinderzulage grundsätzlich dem Vertrag der Mutter gutgeschrieben. Auf Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage vom Vater in Anspruch genommen werden.
Außerdem erhalten alle nach § 79 EStG unmittelbar förderberechtigten Personen für das erste Beitragsjahr, für das eine Altersvorsorgezulage beantragt wird, einmalig einen sogenannten Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 EUR. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller zu Beginn des Beitragsjahres, für das der Berufseinsteiger-Bonus gezahlt werden soll, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Zulagen müssen bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, beantragt werden. Diese werden dann direkt auf Ihren Vertrag überwiesen.
Zusätzlich zu Ihrer Grundzulage können Förderberechtigte für jedes Kind, für das sie Kindergeld erhalten, eine Kinderzulage in folgender Höhe erhalten:
Jahr Jährliche Kinderzulage
___________________________________________
Seit 2008 185 EUR
___________________________________________
Für ab 2008 geborene Kinder 300 EUR
___________________________________________
Anspruchsberechtigt für die Kinderzulage ist derjenige, dem auch das Kindergeld ausgezahlt wird. Bei nicht dauernd getrennt lebenden Eltern wird die Kinderzulage grundsätzlich dem Vertrag der Mutter gutgeschrieben. Auf Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage vom Vater in Anspruch genommen werden.
Außerdem erhalten alle nach § 79 EStG unmittelbar förderberechtigten Personen für das erste Beitragsjahr, für das eine Altersvorsorgezulage beantragt wird, einmalig einen sogenannten Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 EUR. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller zu Beginn des Beitragsjahres, für das der Berufseinsteiger-Bonus gezahlt werden soll, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Zulagen müssen bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, beantragt werden. Diese werden dann direkt auf Ihren Vertrag überwiesen.
Besteuerung der Kapitalerträge in der Ansparphase
Beim SutorRiesterDepot handelt es sich um ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziertes AVmG-Produkt, das deshalb im Rahmen des § 10 a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig ist.
Dies hat zur Folge, dass lediglich die im Rahmen der Auszahlphase erbrachten Leistungen zu versteuern sind. Dagegen werden die von den Investmentfonds erwirtschafteten Erträge während der Ansparphase nicht besteuert. Deswegen ist es auch nicht nötig, dass Sie uns für dieses Produkt einen Freistellungsauftrag erteilen.
Dies hat zur Folge, dass lediglich die im Rahmen der Auszahlphase erbrachten Leistungen zu versteuern sind. Dagegen werden die von den Investmentfonds erwirtschafteten Erträge während der Ansparphase nicht besteuert. Deswegen ist es auch nicht nötig, dass Sie uns für dieses Produkt einen Freistellungsauftrag erteilen.
Leistungen im Todesfall des Anlegers während der Ansparphase
Im Todesfall ermittelt die ZfA den vom bis dahin gebildeten Kapital in Abzug zu bringenden Rückzahlungsbetrag. Dieser setzt sich im Wesentlichen aus den erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen zusammen und ist vom Anbieter an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) abzuführen. Das hiernach verbleibende Guthaben wird an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Erfüllen Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen des
§ 26 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (Zusammenveranlagung) und wird das zur Verfügung stehende Kapital ganz oder teilweise auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen, so entfällt die Rückzahlungsverpflichtung für die im übertragenen Kapital enthaltenen Zulagen und etwaige weitere gewährte Steuervorteile.
Erfüllen Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen des
§ 26 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (Zusammenveranlagung) und wird das zur Verfügung stehende Kapital ganz oder teilweise auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen, so entfällt die Rückzahlungsverpflichtung für die im übertragenen Kapital enthaltenen Zulagen und etwaige weitere gewährte Steuervorteile.
Garantie der Altersvorsorgebeiträge
Gemäß den Vorgaben des Altersvermögensgesetzes (AVmG) sagt die Sutor Bank zu, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens der Betrag aller zu Gunsten des SutorRiesterDepots eingezahlten Beiträge zuzüglich der eingegangenen Zulagen zur Verfügung steht. Kommt es zwischenzeitlich zu Teilkapitalauszahlungen zu Wohnzwecken, verringert sich die Höhe des zugesagten Betrages anteilig.
Dabei unterliegt die Sutor Bank der ständigen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Dabei unterliegt die Sutor Bank der ständigen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Gestaltung der Auszahlungsphase Ihres SutorRiesterDepots
Die Sutor Bank wird die Einzelheiten der Auszahlungsphase spätestens
12 Monate vor Beginn der Auszahlungsphase mit Ihnen vereinbaren. Wird zwischen Ihnen und der Bank die Auszahlung der monatlichen Rente in Form einer Leibrente vereinbart, so überweist die Bank zum Ende der Ansparphase das vorhandene Kapital vollständig an den Kooperationspartner der Bank. Umgehend setzen dann Rentenzahlungen ein, die lebenslang fortgesetzt werden.
Wird ein Auszahlungsplan mit einer anschließenden Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr vereinbart, überweist die Bank nur einen Teil des gebildeten Guthabens in eine aufgeschobene Rentenversicherung bei dem Kooperationspartner der Bank. Das verbleibende Kapital wird durch regelmäßige Entnahmen aus dem SutorRiesterDepot an Sie ausgezahlt.
12 Monate vor Beginn der Auszahlungsphase mit Ihnen vereinbaren. Wird zwischen Ihnen und der Bank die Auszahlung der monatlichen Rente in Form einer Leibrente vereinbart, so überweist die Bank zum Ende der Ansparphase das vorhandene Kapital vollständig an den Kooperationspartner der Bank. Umgehend setzen dann Rentenzahlungen ein, die lebenslang fortgesetzt werden.
Wird ein Auszahlungsplan mit einer anschließenden Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr vereinbart, überweist die Bank nur einen Teil des gebildeten Guthabens in eine aufgeschobene Rentenversicherung bei dem Kooperationspartner der Bank. Das verbleibende Kapital wird durch regelmäßige Entnahmen aus dem SutorRiesterDepot an Sie ausgezahlt.
Anbieter- oder Produktwechsel
Sie haben die Möglichkeit, während der Ansparphase den Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages (Riester-Rente) zu wechseln und das Kapital Ihres bisherigen Riestervertrages auf Ihr SutorRiester-Depot zu übertragen. Hierfür benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Übertragungsauftrag. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei uns. Nach Eingang des Übertragungsauftrages und Eröffnung des SutorRiesterDepots informiert die Sutor Bank Ihren bisherigen Anbieter über die gewünschte Übertragung und ruft das Guthaben (in Ihrem Namen) vom bisherigen Anbieter ab.
Sobald die Kündigungsfrist abgelaufen ist, wird der bisherige Anbieter das Guthaben auf Ihr bei der Sutor Bank geführtes SutorRiesterDepot überweisen. Nach Beginn der Auszahlungsphase ist eine Übertragung des gebildeten Kapitals nicht mehr möglich.
Sobald die Kündigungsfrist abgelaufen ist, wird der bisherige Anbieter das Guthaben auf Ihr bei der Sutor Bank geführtes SutorRiesterDepot überweisen. Nach Beginn der Auszahlungsphase ist eine Übertragung des gebildeten Kapitals nicht mehr möglich.
Kündigung des SutorRiesterDepots
Sie können Ihr SutorRiesterDepot jederzeit schriftlich kündigen, um frei über Ihr Kapital verfügen zu können.
Die Bank ist jedoch verpflichtet, vom bis dahin gebildeten Kapital die für den Vertrag erhaltenen gesetzlichen Zulagen und etwaige weitere gewährte Steuervorteile nach Maßgabe der ZfA einzubehalten und an diese abzuführen.
Im Falle einer Kündigung erheben wir eine Gebühr gemäß gültigem Preis- und Leistungsverzeichnis für Sparverträge.
Die Bank ist jedoch verpflichtet, vom bis dahin gebildeten Kapital die für den Vertrag erhaltenen gesetzlichen Zulagen und etwaige weitere gewährte Steuervorteile nach Maßgabe der ZfA einzubehalten und an diese abzuführen.
Im Falle einer Kündigung erheben wir eine Gebühr gemäß gültigem Preis- und Leistungsverzeichnis für Sparverträge.
Steuervorteile des SutorRiesterDepots
Die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Alterversorgung erfolgt durch staatliche Zulagen, die von der ZfA direkt auf Ihren Vertrag überwiesen werden. Daneben können die gezahlten Regelbeiträge und die Zulagen bis zum Höchstbetrag von 2.100 EUR p.a. im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ist der Sonderausgabenabzug günstiger, wird die Differenz (Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug abzüglich Zulage) im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erstattet. Die sogenannte Günstigerprüfung übernimmt das Finanzamt: Ist der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug danach höher als die staatliche Zulage, die Ihnen zusteht, erhalten Sie die zusätzliche Steuerermäßigung (die Differenz aus dem Steuervorteil und der Zulage) noch extra. Somit erhalten Sie nicht nur die staatliche Zulage, die Sie übrigens separat beantragen müssen. Sie können außerdem zusätzlich Steuern sparen.

POLNISCH