Vermögenswirksame Leistungen - staatlich gefördertes Investmentsparen

Mit geschenktem Geld ein Vermögen aufbauen.

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz einen vermögenswirksamen Wertpapiersparvertrag abschließen. Ob ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht, ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Auch wenn die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen durch Ihren Arbeitgeber vertraglich nicht vereinbart ist, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, diese mittels Gehaltsumwandlung durch Ihren Arbeitgeber zahlen zulassen. Somit können Sie sich Ihren Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage sichern, sofern Sie die Voraussetzungen auf die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage erfüllen.


Nutzen Sie diese Möglichkeit und lassen Ihren Arbeitgeber und den Staat für Sie sparen. Bis zu 40 EUR monatlich zahlt Ihr Arbeitgeber. Anspruchsberechtigte können beim Staat zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage beantragen, die je nach Familienstand und individuellem Einkommen noch dazu kommt. Das sind bei VL-Fondssparplänen bis zu 80 EUR pro Jahr (20 Prozent Arbeitnehmersparzulage auf maximal 400 EUR vermögenswirksame Leistungen pro Jahr). Bei keiner anderen Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen erhalten Sie eine höhere staatliche Förderung!

Mit nur 40 EUR und der richtigen Anlage ist es möglich, ein kleines Vermögen aufzubauen - mit oder ohne staatlicher Förderung.

VL-Verträge haben eine gesetzliche Sperrfrist. Diese beginnt immer rückwirkend am 1. Januar des Jahres, in dem die erste Einzahlung erfolgt und endet sieben Jahre später.

Diese sieben Jahre sind unterteilt in die Einzahlphase und die Ruhephase. Die Einzahlphase dauert sechs Jahre, die anschließende Ruhephase endet mit dem 31. Dezember des letzten Jahres. Die Ruhephase dauert abhängig vom Vertragsbeginn also maximal ein Jahr, in der Regel jedoch weniger. Im Anschluss an die Festlegungsfrist können Sie frei über Ihre Fondsanteile verfügen.